IB Loos - Ingenieurbüro Loos
Dipl.-Ing. (FH) Herbert Loos
Dipl.-Ing. (FH) Steffen Loos
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Quellenangabe: eRecht24






Schutzklausel 3602:

Gegen Ende des vorherigen Jahrhunderts wurde zunehmend deutlicher erkannt, dass elektrische Anlagen nicht sich selbst überlassen werden konnten. Die elektrische Anlage war und ist viel zu häufig Ursache für Brände. Der elektrische Strom arbeitet für uns unsichtbar, geruchlos und (fast) geräuschlos. Vielleicht ist das der Hauptgrund warum die Gefahren, die von ihm ausgehen, auch heute noch unterschätzt werden. Aus diesem Grund fordern die Versicherungen in ihren Verträgen von dem Versicherungsnehmer eine wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage. Ursprünglich wurde im Jahre 1987 die AFB 87 (Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen 1987) herausgegeben. Zu den in der AFB erwähnten Sicherheitsvorschriften zählen auch die so genannten VdS-Richtlinien, die Feuerschutzklausel, also die Klausel 3602, sowie die Klausel 2046 (Sicherheitsvorschriften in Starkstromanlagen bis 1000V). Die Klausel 2046 bindet die Klausel 3602 inhaltlich mit ein.